Rechtsprechung
BGH, 01.07.1985 - II ZR 7/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Verfahrensgang
- BGH, 01.07.1985 - II ZR 7/85
- BGH, 20.03.1986 - II ZR 7/85
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.03.1974 - V ZR 22/73
Mängelhaftung des Veräußerers
Auszug aus BGH, 01.07.1985 - II ZR 7/85
Der Senat kann den Betreuungsvertrag selbständig - nach objektivem Erklärungsbefund - auslegen, weil er nicht nur für die vertraglichen Beziehungen der Parteien maßgebend, sondern von vornherein darauf angelegt ist, inhaltlich gleichlautend mit einer Vielzahl der annähernd 2.000 im gesamten Bundesgebiet ansässigen Vertriebsfirmen geschlossen zu werden (vgl. BGHZ 62, 251, 252 f.; 67, 101, 103). - BGH, 02.07.1976 - V ZR 185/74
Unzulässige Einschränkungen der Gewährleistung in Allgemeinen …
Auszug aus BGH, 01.07.1985 - II ZR 7/85
Der Senat kann den Betreuungsvertrag selbständig - nach objektivem Erklärungsbefund - auslegen, weil er nicht nur für die vertraglichen Beziehungen der Parteien maßgebend, sondern von vornherein darauf angelegt ist, inhaltlich gleichlautend mit einer Vielzahl der annähernd 2.000 im gesamten Bundesgebiet ansässigen Vertriebsfirmen geschlossen zu werden (vgl. BGHZ 62, 251, 252 f.; 67, 101, 103).
- BFH, 19.07.1995 - X R 49/93
Gewerblichkeit der Tätigkeit der Inhaberin von Belieferungsrechten aus …
Die Beurteilung des Betreuungsvertrags als Auftragsverhältnis entspreche dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 1. Juli 1985 II ZR 7/85 und des BFH in BFHE 151, 198, BStBl II 1988, 50.Der BGH hat demgemäß in seinem Urteil vom 1. Juli 1985 II ZR 7/85, das einen Rechtsstreit von Vertriebsfirmen (Buchhändlern) mit der Verlagsgemeinschaft betraf, aus § 4 Nr. 1 hergeleitet, daß die jeweilige Vertriebsfirma "die Herausgabe (§ 667 BGB) der für Rechnung der Vertriebsfirmen jeweils erzielten Einnahmen abzüglich der auf jede Vertriebsfirma ... entfallenen Kosten der zentralen Vertriebs- und Betreuungsorganisation" (§ 670 BGB) verlangen kann.
Rechtsprechung
BGH, 20.03.1986 - II ZR 7/85 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- BGH, 01.07.1985 - II ZR 7/85
- BGH, 20.03.1986 - II ZR 7/85
Papierfundstellen
- BGHZ 97, 243
- NJW 1987, 65
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 24.09.1979 - II ZR 95/78
Stille Beteiligung an Apotheke
Auszug aus BGH, 20.03.1986 - II ZR 7/85
Die hier gefundene Lösung steht nicht im Widerspruch zu den Senatsurteilen NJW 1972, 338 = LM § 8 ApothG Nr. 1 und NJW 1980, 638 = WM 1980, 12, wonach ein approbierter Apotheker ein stilles Gesellschaftsverhältnis mit einem Nichtapprobierten eingehen kann, obwohl § 8 ApothG vorschreibt, daß mehrere Personen nur dann gemeinsam eine Apotheke betreiben dürfen, wenn jeder von ihnen im Besitz einer Erlaubnis ist.In einem derartigen Fall setzt die Zulässigkeit des stillen Gesellschaftsverhältnisses voraus, daß der Betrieb der Apotheke in der Hand von (approbierten) Apothekern liegt, diese mithin die Apotheke persönlich und in eigener Verantwortung leiten, so daß der stille Gesellschafter keinen Einfluß auf die Betriebsführung hat (NJW 1980, 638 = WM 1980, 12 (13 f.)).
Haben die Parteien gegen das gesetzliche Verbot eines Zusammenschlusses verstoßen, so finden die Rechtsgrundsätze für die fehlerhafte Gesellschaft keine Anwendung, sondern der Mangel führt nach § 134 BGB zur Nichtigkeit des Gesellschaftsvertrages; denn die Rechtsordnung kann die fehlerhafte Gesellschaft nicht anerkennen, wenn dem - wie hier - wichtige Gemeinschaftsinteressen entgegenstehen (BGHZ 62, 234 (241) = NJW 1974, 1201; Senat, NJW 1980, 638 = WM 1980, 12 (14)).
- BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75
Verfassungsmäßigkeit der Untersagung der Führung einer Sozietät zwischen …
Auszug aus BGH, 20.03.1986 - II ZR 7/85
Der Anwaltsnotar (Notaranwalt) übt, anders als der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur, zwei getrennte, verschiedenen Aufgabenbereichen zugeordnete Berufe aus, den des Notars und den des Rechtsanwalts (BVerfGE 54, 237 (247) = NJW 1980, 2123).Dem ist das BVerfG im Anschluß an BGHZ 64, 214 = NJW 1975, 1414 beigetreten (BVerfGE 54, 237 = NJW 1980, 2123).
Das Verbot eines Zusammenschlusses Öffentlich bestellter mit nicht öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren ergibt sich für den Kreis der betroffenen Berufsangehörigen hinreichend deutlich aus dem dargelegten Gesamtzusammenhang der gesetzlichen Bestimmungen (vgl. BVerfGE 54, 237 (247 f.) = NJW 1980, 2123).
- BGH, 17.03.1975 - NotZ 9/74
Sozietät zwischen Anwaltsnotar und Wirtschaftsprüfer
Auszug aus BGH, 20.03.1986 - II ZR 7/85
Danach dürfen diese - vom Zusammenschluß des Anwaltsnotars (Notaranwalts) mit einem anderen Rechtsanwalt abgesehen (vgl. § 9 I BNotO) - keine Sozietäten mit Angehörigen anderer Berufszweige eingehen (BGHZ 64, 214 (219) = NJW 1975, 1414; BGHZ 78, 237 (239) = NJW 1981, 397).Dem ist das BVerfG im Anschluß an BGHZ 64, 214 = NJW 1975, 1414 beigetreten (BVerfGE 54, 237 = NJW 1980, 2123).
- BGH, 25.03.1974 - II ZR 63/72
Stille Gesellschaft und Rechtsberatungsgesetz
Auszug aus BGH, 20.03.1986 - II ZR 7/85
Haben die Parteien gegen das gesetzliche Verbot eines Zusammenschlusses verstoßen, so finden die Rechtsgrundsätze für die fehlerhafte Gesellschaft keine Anwendung, sondern der Mangel führt nach § 134 BGB zur Nichtigkeit des Gesellschaftsvertrages; denn die Rechtsordnung kann die fehlerhafte Gesellschaft nicht anerkennen, wenn dem - wie hier - wichtige Gemeinschaftsinteressen entgegenstehen (BGHZ 62, 234 (241) = NJW 1974, 1201; Senat, NJW 1980, 638 = WM 1980, 12 (14)). - BGH, 20.03.1986 - II ZR 75/85
Berufspflichten eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs; Zusammenschluß …
Auszug aus BGH, 20.03.1986 - II ZR 7/85
BGH, Urteil vom 20.03.1986 - II ZR 75/85 . - BGH, 13.10.1980 - NotZ 13/80
Sozietät zwischen Anwaltsnotar und Steuerberater
Auszug aus BGH, 20.03.1986 - II ZR 7/85
Danach dürfen diese - vom Zusammenschluß des Anwaltsnotars (Notaranwalts) mit einem anderen Rechtsanwalt abgesehen (vgl. § 9 I BNotO) - keine Sozietäten mit Angehörigen anderer Berufszweige eingehen (BGHZ 64, 214 (219) = NJW 1975, 1414; BGHZ 78, 237 (239) = NJW 1981, 397). - BGH, 15.11.1971 - II ZR 130/69
Zulässigkeit der Beteiligung eines stillen Gesellschafters an einer Apotheke im …
Auszug aus BGH, 20.03.1986 - II ZR 7/85
Die hier gefundene Lösung steht nicht im Widerspruch zu den Senatsurteilen NJW 1972, 338 = LM § 8 ApothG Nr. 1 und NJW 1980, 638 = WM 1980, 12, wonach ein approbierter Apotheker ein stilles Gesellschaftsverhältnis mit einem Nichtapprobierten eingehen kann, obwohl § 8 ApothG vorschreibt, daß mehrere Personen nur dann gemeinsam eine Apotheke betreiben dürfen, wenn jeder von ihnen im Besitz einer Erlaubnis ist.